Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung


Ab dem 27. April 2020 besteht im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen die Pflicht, beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies soll als zusätzliche Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken. Wichtig ist, auch weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

„Ich schütze Dich, Du schützt mich“ ist der Leitgedanke. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, wenn es gilt, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren“, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Weitere Hinweise zur Maskenpflicht, unter anderem auch zur Anwendung der Masken, finden Sie auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/service/maskenpflicht/

  Auslegungshilfe Mund-Nasen-Bedeckung

Sollten Sie Fragen dazu haben, wo Sie eine genähte Mund-Nasen-Bedeckung erwerben können, können Sie sich gerne an die Nachbarschaftshilfe der VG Aar-Einrich (Tel. 06486/7178) wenden.