Weihnachtsmarkt in Katzenelnbogen 2022

Informationen für Standbetreiber!

Dieses Jahr findet unser traditioneller Weihnachtsmarkt am Donnerstag, 08. Dezember von 16 bis 22 Uhr auf der Weiherwiese in Katzenelnbogen statt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte verbindlich bis Montag, 07.11.2022 bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Daniel Schmidt, Austraße 4, 65623 Hahnstätten oder per Mail d.schmidt@vg-aar-einrich.de an.

Standmiete:

Warenverkauf:

bis 3 Meter                                              18,- €

jeder weitere lfd. Meter                          6,- €

Speisen/Getränke:

Wurstbude, Bierwagen,

Wein-/Glühweinstand                         125,- €

Crêpes, Fischverkäufer                        75,- €

Aufbau:           ab 11.00 Uhr

Die Standzuteilung erfolgt fortlaufend nach dem Eingang der schriftlichen Anmeldung.

Der Veranstalter beantragt die Marktgenehmigung (Gema und Schankgenehmigung) für alle Stände.

Bitte teilen Sie uns dazu folgendes mit:

  • Name/Firma, Anschrift, Telefon und E-Mail
  • genaue Beschreibung Ihres Angebots
  • Größe des Standes (z. B. Pavillon 3 x 3 m)
  • ob Sie einen Wasseranschluss benötigen
  • ob Sie einen Abwasseranschluss benötigen
  • ob Sie einen Stromanschluss benötigen und unbedingt die Art und Anzahl der Elektrogeräte und die KW-Zahl

Warenverkauf:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nur Stromverteiler und Beleuchtung nach VDE 0701/0702 verwendet werden dürfen. Bitte denken Sie an die Prüfplakette. Die Prüfung nach VDE kann von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Bei eventuell entstehenden Schäden, die möglicherweise von Ihrem Gerät ausgehen, müssten wir Sie haftbar machen.

Beleuchtungsmittel für den Stand müssen selbst mitgebracht werden. Stromanschlüsse werden in der Nähe des Standes verlegt. Verlängerungskabel bzw. Kabeltrommel bitte mitbringen. Der Strom ist in der Standgebühr inklusive.

Speisen und Getränke:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nur geprüfte Elektrogeräte und Stromverteiler nach VDE 0701/0702 – ortsveränderliche Elektrogeräte – verwendet werden dürfen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gerät die entsprechende Prüfplakette vorweist. Die Prüfung nach VDE kann von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden.

Bei eventuell entstehenden Schäden, die möglicherweise von Ihrem Gerät ausgehen, müssten wir Sie haftbar machen.

Bei jedem Stand, Zelt oder Verkaufswagen mit Koch-, Back-, Grill-, Wärmegeräte oder Feuerstellen ist, zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden, mindestens ein Feuerlöscher PG 6 (6 kg) in betriebsbereitem Zustand gut sichtbar und zugänglich vorzuhalten. Wird mit Fettpfannen und Fritteusen umgegangen, ist zum Ablöschen ein geeigneter Fettbrandlöscher gem. DIN EN 3 (Löschdecke) im betroffenen Stand vorzuhalten.

Hinweis zum Gasgrill: Zweistufiger Sicherheits-Gasdruckminderer mit thermischer Absperreinrichtung und Überdrucksicherung, der sowohl gewerblich als auch in Wohnräumen verwendet werden darf.

Schlauchbruchsicherung (SBS): Dieses kleine, zwischen Anschlussschlauch und Druckregler zu montierende Bauteil gibt zusätzlichen Schutz und riegelt die Gaszufuhr bei porösen oder beschädigten Schläuchen ab, entsprechend den Anforderungen BGV D 34 gemäß § 9 und 10.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und weitere Informationen, auch zum Standplatz. Bei Absagen nach Erhalt der Rechnung wird die Teilnahmegebühr fällig. Vor Ort kann nicht bezahlt werden.

Rechnung:

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und weitere Informationen, auch zum Standplatz. Bei Absagen nach Erhalt der Rechnung wird die Teilnahmegebühr fällig. Vor Ort kann nicht bezahlt werden.

Corona Regelung:

Wenn es die Infektionslage erfordert und/oder es seitens der Landesregierung eine Regelung zur Durchführung von Märkten mit speziellen Auflagen zur Eindämmung des Corona-Virus gibt, halten sich die Veranstalter vor den Markt kurzfristig abzusagen. Die bis dahin gezahlte Standgebühr wird zu 100% zurückerstattet. Die Veranstalter kommen nicht für mögliche Verdienstausfälle bzw. Personalkosten auf.

Dekoration:

Damit der Markt ein besonderes Ambiente erhält, setzen Sie Ihren Stand ins „rechte“ Licht und dekorieren ihn bitte weihnachtlich.

Da die Stadt Katzenelnbogen leider keine eigene Tannenschonung hat, bringen Sie bitte das Dekorationsmaterial mit.